1896 - 1898: Planung und Genehmigung der Kirche

Beginn des Genehmigungsverfahrens

Durch die Organe der Pfarre Kirchhellen, Kirchenvorstand und Kirchengemeindevertretung, wurde der Schenkungsvertrag des Herrn May unter dem Vorbehalt der Bischöflichen Genehmigung angenommen und das Einverständnis für die Errichtung einer Kapelle gegeben. Hiernach legte Kaplan Heinrichs dem Bischöflichen Generalvikariat am 01.12.1896 für den Kapellenbau Skizzen mit einer ausführlichen Begründung zum Bau der projektierten Kapelle vor. Beigefügt waren der Finanzierungsplan, die Beschreibung der Lage des Bauplatzes in der Kapellengemeinde und die zum Antrag gehörenden Unterlagen einschließlich der Beschlüsse beider Kirchenorgane. Er bat um geeignete Prüfung.

Mit der Zustimmung zum Bau der Kapelle hielt die kirchliche Gemeindevertretung Kirchhellens es für erforderlich, die Stellenfrage (Verlegung der Kaplaneistelle nach Grafenwald mit Ja oder Nein) in den Beschluss aufzunehmen. Damit war der Kapellenbauverein nicht einverstanden. Kaplan Heinrichs war mit dem Baukomitee der Meinung, dass eine solche Frage in diesem Zusammenhang unangebracht und fehl am Platz sei. Er trug das Unverständnis dem Generalvikariat in Münster vor und meinte, dass es bedauerlich sei, die Stellenfrage gewaltsam herbeizuführen, um Stimmung gegen den Kapellbau zu machen und in der Versammlung selbst gegen die Interessenten eine Anschuldigung zu erheben, die auf Unwahrheit beruht. Lediglich habe Rektor Dahlmann in seiner Eingabe an das Bischöfliche Generalvikariat über die seelsorgliche Situation in Grafenwald (Anfang 1893) die Verlegung der Kaplaneistelle nach Grafenwald in Vorschlag gebracht. In einer nachträglichen Eingabe wurde sie näher begründet und seitdem wurde in dieser Sache nichts mehr unternommen.

Als Antwort darauf erhielt Kaplan Heinrichs am 15.12.1896 ein Schreiben, dem zu entnehmen war, dass durch die dem Beschluss der Kirchengemeinde-Vertretung beigefügten Beschränkungen, soweit es die Verlegung der Kaplaneistelle an die Kapelle angeht, der ganze Beschluss in solcher Fassung hier nicht genehmigt werden kann, weil die Kirchengemeinde-Vertretung damit in die Disposition der Bischöflichen Behörde eingreift, wenngleich eine Absicht der Schmälerung zu Gunsten der Kapelle oder eine Absicht der Verlegung einer Kaplaneistelle durchaus nicht besteht. Der Kirchenvorstand muss daher einen neuen Beschluss fassen, aus dem die gerügten Stellen fortbleiben.

Gegen die Gesamtanordnung des vorgelegten Grundrisses gab es Wesentliches nicht zu erinnern. Allerdings dürfte der zunächst anzuführende Teil der Kapelle indes mit 55.000 Mark doch zu euer sein, zumal nach dem Erläuterungsbericht schon nach wenigen Jahren sämtliche Mauern mit Ausnahme des Chores weggebrochen werden sollen. Unter diesen Umständen sind die Mauern einfacher zu halten ... und es können die eigentlichen Baupläne aufgestellt werden mit den dazugehörigen Anlagen und zur Prüfung vorgelegt werden. 

Nach Überwindung dieser Widerstände und dem Zustandekommen neuer Genehmigungsbeschlüsse der beiden kirchlichen Verwaltungsorgane in der Pfarre, die dann in Münster vorgelegt und durch eine Ergänzung durch das Generalvikariat genehmigt wurden, konnte das Baugenehmigungsverfahren weiter fortgesetzt werden.

Am 18.03.1897 beantragte Kaplan Heinrichs die behördliche Genehmigung zum Bau der Kapelle beim Amt Kirchhellen und gab im Übersendungsschreiben an, dass Absicht bestehe, noch in Laufe des Jahres 1897 mit dem Bau zu beginnen.

Es kam nicht so. Die Probleme waren vielfach. Sie zeigten sich u.a. auch in der Abhängigkeit und Stellung der kirchlichen Organe zum privaten Kapellenbauverein.

Endlich, am 30.09.1897, erteilt die Staatsregierung in Berlin über den Regierungspräsidenten in Münster und über den Landrat in Recklinghausen der katholischen Pfarrgemeinde Kirchhellen die Staatsgenehmigung zum Bau der Kapelle in der Bauerschaft Holthausen, Kreis Recklinghausen.

Am 05.04.1898 bestätigte das Bischöfliche Generalvikariat dem Kirchenvorstand in Kirchhellen den Eingang der Unterlagen und der dazugehörigen Zeichnungen. Nach dem Entwurf könnte eine Genehmigung erteilt werden, wenn einige Punkte noch Beachtung finden würden. Die in dem Schreiben aufgeführten Punkte betrafen in der Hauptsache die Statik. Die Konstruktion in und am Gebäude berücksichtigte eine spätere, mögliche Erweiterung der Kapelle nicht genügend. Weiter wurde zum Standort der Kapelle auf dem Grundstück die Auflage gemacht, dass nach einer Vergrößerung der Kapelle mindestens sieben Meter zwischen Außenmauern und Nachbargrenze bleiben mussten.

Nachdem die Staatsgenehmigung vorlag, konnte auch die letzte erforderliche Genehmigung beim Gemeindebauamt in Kirchhellen beantragt werden. Dazu legte am 03.05.1898 der Kapellenbauverein den Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen vor. Kaplan Heinrichs hatte den Bauantrag unterschrieben.

Zum Kapellenbauverein, der sich auch Baukomitee/Baukommission oder leitender Ausschuss nannte, gehörten: Kaplan Engelbert Heinrichs und Johann Umberg aus Kirchhellen, Johann Bussmann und Johann Kreienkamp vom Kirchenvorstand Kirchhellen, sowie Franz May und Werner Knipping aus Grafenwald.

An der Bearbeitung der baupolizeilichen Genehmigung war u.a. der Landrat des Landkreises Recklinghausen beteiligt. Es ergaben sich wieder die gleichen Rückfragen wie im Antrag zur Staatsgenehmigung. Der Amtmann Meistring, an den die Nachfragen gerichtet waren, antwortete kurzer Hand aus eigener Kenntnis und auf der Grundlage der erteilten Staatsgenehmigung. Der von der Baupolizeibehörde Kirchhellen erteilte Bauschein zum Bau der Kapelle war in den hier vorhandenen Archivunterlagen nicht zu finden. 

Architekten des Bauvorhabens

Architekten der Kapelle waren Aloys Kersting und Theodor Wenking aus Münster. Ihnen wurden durch Architektenvertrag neben der Anfertigung sämtlicher zum Neubau einer erweiterungsfähigen Kapelle direkt benötigten Zeichnungen, Massen- und Kostenberechnungen auch die Oberleitung der gesamten Baumaßnahme übertragen. Das Gesamt-Architektonische-Honorar wurde vertraglich auf 4.150 Markt einschließlich Reisekosten festgesetzt. Zu den Bauzeichnungen gehörten auch die Zeichnungen, die erforderlich waren, um den späteren Ausbau der Kapelle zu einer vollständigen Pfarrkirche schon beim Kapellenbau vorbereiten zu können.

Der Kostenanschlag lautete jetzt auf 50.000 Mark. Rund 30.000 Mark waren inzwischen durch Sammlungen aufgebracht oder standen in Aussicht. Für die fehlenden 20.000 Mark, die durch Kollekten noch aufzubringen waren, verbürgte sich Franz May. Nach einem Beschluss des Kirchenvorstandes Kirchhellen, dem sich die Kirchengemeinde-Vertretung anschloss, war die Pfarrgemeinde nicht bereit, die Kosten des Baues zu übernehmen. Vielmehr sollte die Beschaffung der Mittel denjenigen Gemeindemitgliedern überlassen bleiben, die den Bau wünschen und ausführen wollen.

Dadurch war der Kapellenbauverein zur Finanzierung der gesamten Baukosten ausschließlich auf milde Gaben angewiesen.


entnommen aus: Johannes Lanfermann: 100 Jahre Kirche Grafenwald, 1999


letzte Änderung: 19.11.2006 Impressum - Datenschutz