1919: Erste Wahl der kirchlichen Organe

Nach staatlichem Recht ist eine katholische Kirchengemeinde eine öffentlich rechtliche Körperschaft, die durch ihre nach Gesetz auf Zeit gewählten Organe mit dem Pfarrer als Vorsitzenden vertreten wird. Bis zum Jahr 1924 waren es der Kirchenvorstand und die Kirchengemeinde-Vertretung. Die Hauptaufgabe der damaligen Kirchengemeinde-Vertretung bestand in der Aufsicht und Kontrolle des Kirchenvorstandes. Beide Organe wurden direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Mit der Erhebung zu Pfarre im Jahr 1919 musste somit nach dem geltenden Recht ein Kirchenvorstand und eine Kirchengemeinde-Vertretung für die neue Kirchengemeinde Grafenwald gebildet werden. In der ersten Wahlversammlung des Jahres 1919 für die Wahl eines Wohlvorstandes war man der Meinung, in Grafenwald auf eine Kirchengemeinde-Vertretung verzichten zu können. Man wollte dafür den Kirchenvorstand vergrößern. Ein Problem war sicherlich, Kandidaten zu finden, die für dieses Amt genügend Zeit hatten. Am 05.09.1991 wurde die Pfarre durch das Bischöfliche Generalvikariat schriftlich angewiesen, beide Gremien einzuführen und darüber Bericht zu erstatten. Das geschah auch.

Und hier das Ergebnis:

Wahlvorstand

  1. Pfarrer Vissing als Vorsitzender
  2. Bernhard Söller, Wirt
  3. Johann Eulering, Bergmann
  4. Johann Rebbelmund, Bergmann
  5. Peter Bromkamp

Die erste Wahl der o. a. Gemeindeorgane war in Grafenwald am 26. Oktober 1919. Nach Wahlliste waren 192 Personen wahlberechtigt. Zu wählen waren 6 Kirchenvorsteher und 18 Gemeindevertreter.

Folgende Personen wurden gewählt:

Kirchenvorstand

  1. Bernhard Söller
  2. Bernhard Deffte
  3. Johann Rebbelmund
  4. Bernhard Stratmann, Haus Nr. 89
  5. Johann Lanfermann, Haus Nr. 80/0
  6. Johann Langweg

Kirchengemeinde-Vertretung

  1. Bernhard Eulering, Haus Nr. 71/6
  2. Johann Söller
  3. Theodor Fockenberg
  4. Bernhard Wieschermann
  5. Johann Hasebrink
  6. Bernhard Spiekermann
  7. Johann Fallböhmer
  8. Johann Veen
  9. Heinrich Seyer
  10. Josef Sengelhoff
  11. Wilhelm Scheidgen
  12. Wilhelm Eulering-Otte
  13. Josef Heimath
  14. Heinrich Lux
  15. Bernhard Hötten
  16. Peter Bromkamp
  17. Theodor Bromkamp
  18. Johann Thesing

Mit der Einführung des heute noch geltenden Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 entfiel die Einrichtung "Gemeindevertretung". Sie hat also in Grafenwald nur von 1919 bis 1924 existiert.


entnommen aus: Johannes Lanfermann: 100 Jahre Kirche Grafenwald, 1999


letzte Änderung: 01.02.2007 Impressum - Datenschutz